Geschrieben von: Dirk Ladenthin
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Mittwoch, den 13. Februar 2019 um 19:14 Uhr |

| Die Ausrichter (Vereine) von Turnieren können dem BVS (Turnierveranstalter) einen Händler vorschlagen, der das Turnier vor Ort betreut. Der Händler verpflichtet sich gegenüber dem BVS, sämtliche Obliegenheiten in Zusammenhang mit einem vom BVS benannten Badminton-Ausrüster (Sponsor) umzusetzen. Die Vereinbarung zu Sponsorleistungen mit dem Ausrüster obliegt dem BVS, der Händler organisiert deren Umsetzung. Sollte eine Kooperation zwischen Sponsor und Händler, aus welchem Grund auch immer, nicht möglich sein, so erlischt die Bindung des Händlers an das Turnier. Es steht dem Verein frei, weitere Absprachen mit dem Händler zu treffen. Der Vorschlag ist zusammen mit der genannten Zusicherung des Händlers gemeinsam mit der Bewerbung um das Turnier beim BVS einzureichen. Der Vorschlag kann nur in begründeten Ausnahmefällen durch den BVS abgelehnt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Ladenthin
- Sportwart Badminton Verband Sachsen-
Tel.: +49 (341) 4613118
Mobil: +49 (176) 51105288
E-Mail:
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 13. Februar 2019 um 18:17 Uhr |